Finanzierung

Startest Du Dein Studium in einer neuen Stadt und suchst nach einer Unterkunft? Die Antwort: Kolping Studiwohnen eine Marke von Kolping Jugendwohnen

Kolping Studiwohnen für Dich – Mietkosten All-Inclusiv

BAföG-Förderung

Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG beantragen.
Die Förderung besteht zum Teil aus einem Zuschuss und zum Teil aus einem zinslosen Darlehen.
Die Höhe richtet sich nach:

  • Ausbildungsform
  • Einkommen der Eltern und eigenes Einkommen
  • Wohnsituation (z. B. außerhalb des Elternhauses)
  • Familienstand, Krankenkasse, etc.

BAföG sollte möglichst vor Studienbeginn beantragt werden.
Es wird nicht rückwirkend, sondern ab Antragsmonat gezahlt.

Selbstzahlung

Studierende ohne Anspruch auf BAföG zahlen ihre Wohnkosten selbst. Diese variieren nach:

  • Stadt / Standort
  • Ausstattung des Zimmers
  • Nebenkosten und Verpflegungsoptionen

Beispielhafte Monatsmiete:

  • WG-Zimmer in Wuppertal (unmöbliert): bereits ab ca. 240 Euro Warmmiete (auch Belegung durch Azubis möglich)
  • möblierte Einzelzimmer mit Bad: je nach Haus zwischen 240–500 Euro Warmmiete

Weitere Kosten:

  • Kaution: meist 1–2 Monatsmieten bei Einzug
  • Nebenkosten: Strom, Wasser, Heizung, Internet, Möbel, Gemeinschaftsräume, inklusive
  • Zusatzkosten: ggf. für Waschmöglichkeiten oder Freizeitangebote

Vorteile für Studierende

  • Bezahlbare Miete – oft günstiger als private Wohnangebote
  • Möblierte Zimmer – ohne zusätzliche Einrichtungskosten
  • Strukturierte Umgebung – fördert konzentriertes Lernen
  • Soziales Miteinander – unkomplizierte Kontakte zu Mitbewohner:innen
  • Zentrale Lagen – häufig gute Anbindung an ÖPNV und Hochschulen
  • Verlässliche Ansprechpartner:innen im Haus bei Fragen

Wichtig zu wissen

  • Plätze für Studierende sind begrenzt, besonders in Hochschulstädten
  • Frühzeitige Anfrage empfohlen
  • Bewerbung erfolgt direkt beim jeweiligen Jugendwohnen Haus
  • Nachweis des Studierendenstatus (z. B. Immatrikulations­bescheinigung) erforderlich
  • Wohnzeit oft auf das Ende des Studiums begrenzt (z. B. max. Alter 26 Jahre)

 

Das Studiwohnen richtet sich an:

  • Studierende an Universitäten, Fachhochschulen oder Berufsakademien

  • Junge Erwachsene zwischen 18 und 26 Jahren

  • In Ausnahmefällen: Personen in akademischen Weiterbildungen

Diese Wohnform ist für Studierende gedacht, die keinen Anspruch auf BAB oder Jugendhilfe haben. In der Regel wohnen sie als Selbstzahler:innen oder mit BAföG-Förderung im Haus.

Zimmerarten:

  • Einzelzimmer oder Doppelzimmer

  • Teilweise WG-Zimmer, vereinzelt Mehrbettzimmer

Möblierung:

  • Bett, Schreibtisch, Stuhl, Kleiderschrank

  • Internetanschluss in der Regel inklusive

  • Je nach Standort: eigenes Bad oder gemeinschaftlich genutzte Sanitäreinrichtungen

Gemeinschaftseinrichtungen:

  • Küchen zur Selbstverpflegung

  • Aufenthaltsräume mit Fernseher, Tischkicker, Billard oder Fitnessgeräten

  • Waschmaschinen und Trockner (gegen Gebühr)